Ruhestand des Stifters
Der Unternehmer zieht sich aus dem Tagesgeschäft zurück, ohne Einkommen zu verlieren. Die Satzung garantiert ihm Leistungen aus der Stiftung.
Familienstiftungen · Poznań und ganz Polen
Ich entwerfe die Struktur, verfasse die Satzung, führe die Eintragung beim Registergericht durch und betreue die Stiftung nach der Eintragung. Meine erste Familienstiftung habe ich im September 2023 eingetragen, vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die von mir betreuten Stiftungen verwalten heute Vermögen von über 238 Mio. PLN.
Wozu eine Familienstiftung
Unternehmen, Immobilien und Anteile gehören der Stiftung, und der Stifter legt in der Satzung fest, wer wann und zu welchen Bedingungen vom Vermögen profitiert. Eine Stiftung kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person errichten, auch mehrere Personen gemeinsam, unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens.
Der Unternehmer zieht sich aus dem Tagesgeschäft zurück, ohne Einkommen zu verlieren. Die Satzung garantiert ihm Leistungen aus der Stiftung.
Ehepartner, Kinder und Enkel erhalten Leistungen nach vorab festgelegten Regeln, unabhängig davon, wer das Unternehmen gerade führt.
Über das Unternehmen entscheidet der Vorstand der Stiftung, Familienangelegenheiten regelt die Versammlung der Begünstigten. Keines blockiert das andere.
Anteile und Aktien fallen nicht in den Nachlass und werden nicht unter den Erben aufgeteilt. Das Stiftungsvermögen haftet nicht für Schulden der Begünstigten.
Die Stiftung hält Beteiligungen, vermietet Immobilien, kauft Wertpapiere, vergibt Darlehen. Die Erträge daraus sind bis zur Ausschüttung von der Körperschaftsteuer befreit.
Das Unternehmen hat einen einzigen, stabilen Eigentümer, und die Nachfolgeregeln sind für Jahrzehnte festgeschrieben, nicht für eine Generation.
Nachfolge in sieben Schritten
Eine Stiftung zu errichten ist sinnvoll, wenn Vermögen und Familie dafür bereit sind. Deshalb gehe ich in der Nachfolgeplanung mit dem Mandanten sieben Etappen durch und errichte die Stiftung am Ende, wenn klar ist, wozu und wem sie dienen soll.
Je früher, desto besser für das Unternehmen: Zeitplan, Rollen und Ziele für Generationen.
Prüfung des Vermögens und der Gesellschaftsstruktur, bevor sie an die Nachfolger übergehen.
Aus der Familie oder von außen, mit Vorbereitung auf die Rolle im Unternehmen. Fehlen natürliche Nachfolger: Verkauf, Buy-out, Kapitalpartner oder Beibehaltung des Eigentums.
Die Regeln vereinbaren, bevor ein Streit entsteht, oft in Form einer Familienverfassung.
Erbfolge, Pflichtteil und Testamente ordnen.
Verschuldung, Finanzierung und steuerliche Folgen der Unternehmensübergabe.
Satzung, Organe, Vermögen und Eintragung. Sechs Schritte unten.
So läuft es ab
Auf den Behördenseiten sind es fünf Punkte: Erklärung vor dem Notar, Satzung, Gründungsfonds, Organe, Eintragung im Register. In der Praxis verbirgt jeder davon Entscheidungen, die die Familie über Jahrzehnte begleiten.
Ich führe den gesamten Prozess. Der Stifter trifft die Entscheidungen, den Rest übernehme ich.
Ich kläre, wer Stifter wird, wer Begünstigter ist und welches Vermögen in die Stiftung fließt. Ich prüfe die steuerlichen Folgen, die Auswirkungen auf den Pflichtteil und das Verhältnis zu bestehenden Gesellschaften und ehelichen Güterständen.
Ich schreibe eine auf die Familie zugeschnittene Satzung und kein Muster aus dem Internet: Leistungen und Auszahlungsbedingungen, Zusammensetzung und Befugnisse von Vorstand, Versammlung der Begünstigten und Aufsichtsrat, Regeln für Satzungsänderungen und die Auflösung der Stiftung. Die Satzung bedarf der notariellen Form. Dazu kommen Geschäftsordnungen der Organe und die Liste der Begünstigten.
Der Stifter gibt die Erklärung über die Errichtung der Stiftung in notarieller Urkunde oder im Testament ab; eine testamentarisch errichtete Stiftung kann nur einen Stifter haben. Von diesem Moment an besteht eine Familienstiftung in Gründung.
Der Gründungsfonds von mindestens 100 000 PLN wird vor der Eintragung eingebracht, bei einer testamentarischen Stiftung innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung. Ich erstelle das schriftliche Verzeichnis des eingebrachten Vermögens.
Der Stifter bestellt den Vorstand und, wenn Gesetz oder Satzung es verlangen, einen Aufsichtsrat. Ich beschaffe die Führungszeugnisse der Organmitglieder und reiche die Anmeldung beim Register der Familienstiftungen am Bezirksgericht Piotrków Trybunalski ein; bei einer testamentarischen Stiftung unterschreiben alle Vorstandsmitglieder. Ich beantworte Rückfragen des Gerichts, damit die Eintragung ohne Rückgabe des Antrags erfolgt.
Mit der Eintragung erlangt die Stiftung Rechtspersönlichkeit. Ich besorge Steuer- und Statistiknummer (NIP und REGON), die Meldung an das Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten, das Bankkonto und die Einbringung des übrigen Vermögens: Anteile, Aktien, Immobilien.
Sitzungen und Beschlüsse der Organe, Ausschüttungen, Vermögensverzeichnis, Änderungen der Satzung und des Kreises der Begünstigten, Berichte und die Pflichtprüfung. Eine Stiftung arbeitet über Jahre, die Betreuung endet also nicht mit der Eintragung.
Was die Satzung regelt
Der Stifter hat weiten Spielraum, wie die Stiftung arbeitet und wozu sie dient. Das Gesetz verlangt, dass die Satzung einige Fragen regelt; wie sie es tut, entscheidet darüber, ob die Stiftung in zwanzig Jahren noch so arbeitet, wie der Stifter es wollte.
Stifter und Vermögen
Das Gesetz schließt den Katalog des Stiftungsvermögens nicht ab. Es beginnt mit dem Gründungsfonds und wächst durch Schenkungen und das, was die Stiftung selbst erwirtschaftet.
Steuern in Kürze
Eine Familienstiftung ist im Rahmen der zulässigen Tätigkeit von der Körperschaftsteuer befreit: Halten von Anteilen und Aktien, Vermietung und Verpachtung, Wertpapierhandel, Darlehen an Gesellschaften und Begünstigte. 15 % Körperschaftsteuer zahlt sie erst bei der Ausschüttung von Leistungen oder der Übertragung des Vermögens nach der Auflösung.
Begünstigte aus der engsten Familie des Stifters zahlen auf die Leistungen keine Einkommensteuer, soweit sie dem von diesem Stifter eingebrachten Vermögen entsprechen. Entferntere Verwandte und Personen außerhalb der Familie zahlen eine pauschale Einkommensteuer. Die Einbringung von Vermögen in die Stiftung wird nicht besteuert.
Wie es bei einer konkreten Familie aussieht, hängt von den Begünstigten, der Art des Vermögens und den geplanten Ausschüttungen ab. Das rechne ich beim ersten Treffen durch.
Gebühren
Notar- und Gerichtsgebühren sind vorhersehbar und hängen vor allem vom Wert des Gründungsfonds ab. Nachfolgend ein Beispiel für einen Fonds von 100 000 PLN.
Kontakt
Termine in meiner Kanzlei in Poznań nach Vereinbarung. Ich errichte Stiftungen für Familien aus ganz Polen.